Donnerstag, 18. April 2024
Notruf: 112

Rettungsgasse

Grundsätzlich, so schreibt es die StVO in §11, Abs. 2 vor, muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau – und zwar egal ob Berufsverkehr, wegen einer Baustellen oder einem Unfall – gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht. Wenn die Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, wie es in einem Stau meist der Fall ist, ist es nicht mehr möglich, den Rettungsfahrzeugen rechtzeitig Platz zu schaffen.
 

Nach einem Unfall zählt jede Minute! Jede Minute, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöht. Und jeder von uns kann Opfer eines Unfalls werden. Bitte trage mit dazu bei, schnelle Hilfe zu ermöglichen.

Da der Standstreifen nicht für Einsatzfahrzeuge geeignet ist – er ist nicht überall durchgehend ausgebaut, zudem können Pannenfahrzeuge den Weg versperren – ist die Bildung einer Rettungsgasse von entscheidender Bedeutung. Je schneller die Helfer vor Ort sind, umso schneller löst sich auch der Stau auf!

Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.

Befahren werden darf die Rettungsgasse ausschließlich mit Polizei- und Hilfsfahrzeugen. Dazu zählen: Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO). Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt und wird bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet.

Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!
 

 

Rauchmelder

rauchmelderDie jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Notruf

 

112 – Europaweiter Notruf

Ob Feuer in Finnland oder Unfall in Ungarn: Der Notruf 112 ist in Europa der einheitliche und direkte Draht zu schneller Hilfe. Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in allen Staaten der Europäischen Union die Nummer in Notfällen. Auch in sämtlichen Handynetzen verbindet 112 mit der zuständigen Notrufzentrale.

Jedoch wissen bislang nur 42 Prozent der Menschen in Deutschland (Stand 2014), dass die 112 nicht nur im eigenen Land, sondern überall in der Europäischen Union (EU) Hilfe bringt. Damit liegt die Bundesrepublik in der Eurobarometer-Umfrage erstmals über dem EU-Durchschnitt von 41 Prozent. Bei einem Notfall in Deutschland würden 82 Prozent der Befragten die 112 wählen.

Der Hintergrund: Die Europäer sind aus beruflichen oder privaten Gründen immer häufiger in anderen Ländern der EU unterwegs, weshalb eine EU-weit einheitliche Notrufnummer sehr sinnvoll ist. So müssen die Bürger sich statt mehrerer Notrufnummern nur noch die 112 merken – und bekommen überall adäquate Hilfe!

  • Der Anruf: Die Notrufnummer 112 kann von überall her erreicht werden: Egal ob Festnetz, öffentliches Telefon oder Mobiltelefon. Beim Handy muss allerdings eine SIM-Karte eingelegt sein. Seit Inkrafttreten dieser Vorschrift im Sommer 2009 hat sich das Aufkommen der „Spaß“-Anrufe in den Leitstellen enorm verringert.
  • Die Kosten: Das Gespräch mit der Notrufnummer ist immer kostenlos!
  • Die Antwort: Wer bei der 112 ans Telefon geht, ist auf Notfälle vorbereitet: In Abhängigkeit vom jeweiligen nationalen System für den Bevölkerungsschutz kommt der Notruf zumeist bei Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei an. Die dortigen Mitarbeiter sind für die Notrufabfrage geschult und sprechen beispielsweise in Deutschland häufig auch Englisch; in Grenznähe auch die Sprache der Nachbarregion.

Absetzen eines Notrufs

Im Finnland-Urlaub brennt es plötzlich in der Ferienwohnung; bei der Fahrt durch Ungarn kommt es zum Verkehrsunfall – Sie zücken Ihr Telefon, wählen den EU-weiten Notruf 112 und erreichen die Leitstelle von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei. Was sind nun die wichtigsten Informationen für den Menschen am anderen Ende der Leitung?

  • Was ist passiert? Abhängig davon, ob es sich um einen Unfall, ein Feuer oder eine sonstige technische Hilfeleistung handelt, werden unterschiedliche Fahrzeuge alarmiert – beim Müllcontainerbrand kommt die Feuerwehr mit einem Löschfahrzeug, beim Handtaschenraub die Polizei im Streifenwagen.
  • Wo ist es passiert? Hier ist nicht nur die möglichst genaue Straßenbezeichnung samt Hausnummer (wenn zutreffend) hilfreich, sondern auch der Ort, in dem der Notfall passiert ist. Häufig werden durch die Leitstellen große Gebiete bearbeitet, in dem es dann mehr als eine „Hauptstraße“ oder „Bahnhofsstraße“ gibt. Die Nennung des Ortes vermeidet, dass in mehreren Gemeinden Rettungskräfte alarmiert werden.
  • Wie viele Verletzte/betroffene Personen sind es? Vom einzelnen Fußgänger bis zum vollbesetzten Schulbus – abhängig von der Anzahl der gefährdeten Menschen werden unterschiedlich viele Rettungsmittel benötigt. Wenn die Leitstelle dies bereits beim Notruf erfährt, kann sie zielgerecht alarmieren.
  • Wer ruft an? Gerade, wenn eine Einsatzstelle beispielsweise beim außer Kontrolle geratenen Lagerfeuer im Wald schwer von außen zu finden ist, ist es für die Einsatzkräfte hilfreich, wenn die Leitstelle den Anrufer nochmals kontaktieren kann.
  • Warten auf Rückfragen? Aufregung und Anspannung sind normal – schließlich wählt man nicht jeden Tag den Notruf! Falls man nun in der Hektik eine wichtige Angabe vergessen hat, werden die routinierten Leitstellenmitarbeiter dies abfragen. Daher sollte man nie als erster auflegen, sondern warten, bis die Notrufstelle erklärt hat, dass sie alle Informationen hat.

Alarmierung

Notrufannahme

Die Angehörigen des Löschzuges Lichtenau werden durch die Leitstelle des Kreises Paderborn alarmiert. Der Notruf über die Rufnummer 112 wird dort durch einen Mitarbeiter entgegengenommen. Der Notruf wird im Alarmierungssystem der Leitstelle aufgenommen und durch das hinterlegte Einsatzstichwort werden die entsprechenden Einsatzkräfte alarmiert. Diese Stichworte sind in der Alarm- und Ausrückeordnung definiert. Bei Bedarf kann das Stichwort durch die Einsatzkräfte vor Ort erhöht werden, wodurch weitere Kräfte alarmiert werden.

Für den Kreis Paderborn ist die Leitstelle in der Kreisfeuerwehrzentrale am Flughafen Paderborn/Lippstadt beheimatet. Der Zuständigkeitsbereich der Leitstelle umfasst alle Feuerwehren im Kreis Paderborn, sowie den Rettungsdienst. All diese Einheiten werden von hier disponiert und alarmiert. Auch Rückmeldungen durch die Einsatzkräfte vor Ort werden über Funk entgegengenommen und dokumentiert.

Funkmeldeempfänger

Einen sogenannten digitalen Meldeempfänger (DME) besitzt jedes Mitglied der Einsatzabteilung. Diese Meldeempfänger sind auf eine feste Frequenz eingestellt, über welche bestimmte Alarmierungsschleifen ausgelöst werden können. Zudem wird ein Text bestehend aus Adresse, Name, Einsatzstichwort, sowie kurzer Beschreibung mitgeschickt.

Der Meldeempfänger ist der tägliche Begleiter im Alltag und wird immer mitgeführt. Auch zuhause befindet er sich immer in Hörweite, sodass auch nächtliche Alarme registriert werden. Nur im Urlaub bleibt er natürlich zuhause.

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Sirene

Zusätzlich zum Meldeempfänger gibt es in jedem Ort eine mechanische Sirene, welche bei Bedarf über die Leitstelle ausgelöst werden können. Die Alarmierung per Meldeempfänger und Sirene erfolgt immer dann, wenn Menschenleben in Gefahr ist oder bei Großschadenslagen. Für die Bevölkerung hat das Signal "Feuer" zunächst keine Bedeutung. Dennoch ist es ratsam das Radio einzuschalten.

Jeden ersten Samstag im Monat um 11:30 eine Funktionsprobe mit dem Signal "Feuer" durchgeführt.

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Nach der Alarmierung

Wurde der Meldeempfänger und/oder die Sirene ausgelöst, begeben sich alle verfügbaren Einsatzkräfte auf schnellstem Weg zum Gerätehaus. Dort wird die Einsatzkleidung angelegt und anschließend werden die Fahrzeuge besetzt, welche zum Einsatzort ausrücken. In Lichtenau dauert es durschnittlich 2 bis 5 Minuten ab der Alarmierung, bis das erste Fahrzeug auf dem Weg zur Einsatzstelle ist. Dennoch kann das Warten auf die Feuerwehr sehr lange vorkommen. Lassen Sie sich dadurch nicht irritieren und weisen Sie die eintreffenden Kräfte von der Straße, gut sichtbar, ein.

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